Ökologischer Ausgleichsfonds

Hier unser Antrag im Wortlaut:

Antrag für Umwelt- Planen- Bauen- Ausschuss
(zur Beschluss- oder Empfehlungsvorlage für die Ratssitzung)

Antrag:
Wir Grünen stellen den Antrag, dass beim Kauf einer unbebauten Fläche zwecks Bebauung € 1,50 / je m² in einen Fonds einzuzahlen / abzuführen ist.
Diese Regelung kommt ebenfalls zum Tragen, wenn land- und/ oder forstwirtschaftliche Flächen sowie naturnahe Grün- und Brachflächen (welche sich evtl. auch bereits im Eigentum des zukünftigen Bauherrn oder Nutzers befinden) zu Bauflächen umgewandelt und umgenutzt werden sollen.

Bereits erworbene, private oder gewerbliche Baugrundstücke, die sich bereits vor dieser Regelung in Eigentum oder Besitz des Käufers befanden sind von dieser Regelung ausgenommen.
Über die dadurch entstehenden Fondsmittel werden dann entsprechende, ökologische Ausgleichsmaßnahmen wie Aufforstungen, Anlegen von Blüh- u. Naturflächen auf städtischen / öffentlichen Grundstücken sowie auch die Unterstützung von privaten, ökologischen Maßnahmen (nach Entscheidung durch den Rat) finanziert. Die lt. geltenden Bebauungsplänen vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, sofern vorhanden, bleiben hiervon unberührt.

Diese Maßnahmen kommen somit wieder der Allgemeinheit zu Gute.

Begründung:
Lt. des Ministeriums für Umwelt-, Landwirtschaft, Natur- u. Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gehen täglich im langjährigen Mittel rund 10 Hektar wertvolle Landwirtschafts-, Natur- und Freiflächen verloren; bundesweit sind es im Mittel sogar täglich ca. 66 Hektar.
Es handelt sich hierbei um einen Flächenverbrauch der oftmals unumkehrbar der Landschaft für Forst- u. Landwirtschaftsflächen und naturnahen Gebieten verloren gehen.

Auch uns Grünen ist es bewusst, dass gerade wir, im sehr ländlich geprägten Gebiet Ostwestfalens auf den Verbleib, Zuzug und Ansiedlung von Menschen, Industrie-, Handwerks- u. Handelsunternehmen angewiesen sind und auch dieses nicht ohne Neubaumaßnahmen und weiterer Flächenversiegelung einher gehen kann.
Die Flächenversiegelung in jeglicher Form ist allerdings nachweislich für den katastrophal fortschreitenden Artenschwund, für den Verlust von wertvollen Boden sowie für die immer dramatischer werdende Grundwassersituation verantwortlich. Boden u. naturnahe Flächen sind immens wichtige Wasser- u. CO2-Speicher und Heimat für Flora und Fauna.
Wir sehen den Antrag als adäquates Mittel gegen die vor genannten Probleme im Rahmen unserer Möglichkeiten vorzugehen.


Marienmünster, den 21.12.2020

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