Erste Offenlage des sachlichen Flächennutzungsplans

Ohne gültigen Flächennutzungsplan zur Ausweisung von Windenergieanlagen, können theoretisch überall Windräder gebaut werden. Um dem Entgegenzuwirken, wurde die Verwaltung am 30.06.2021 mit Zustimmung aller Fraktionen im Rat beauftragt, kurzfristig einen Flächennutzungsplan zu erstellen. Die Zielsetzung war ein Verfahren zu eröffnen an dessen Ende eine juristisch belastbare Planungsgrundlage steht.
Somit könne die Verwaltung und der Rat bei einer frühzeitigen Beteiligung seine minimalen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ausweisung von Windenergieanlagen geltend machen.

Mit diesem Auftrag des Rates erstellte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro „Drees und Huesmann“ einen sachlichen Flächennutzungsplan und stellte diesen am 18.08.2021 in einer informellen Sitzung des Stadtrats und am 05.10.2021 dem Rat vor. Nach der jetzt vorgenommenen ersten Offenlage werden Eingaben von Interessenten und Betroffenen erwartet, die vermutlich zu weiteren Offenlagen führen werden.

Wie kommt es zu den dort in der ersten Offenlage vorgestellten Flächen?
Um geeignete Potenzialflächen zu ermitteln, wurden sachliche Kriterien herangezogen. Diese Kriterien wurden den Ratsmitgliedern in zwei Terminen ausführlich erläutert, mit dem Hinweis das eine Aufweichung von Kriterien unter Umständen dazu führen könnte, dass der aufgestellte Flächennutzungsplan vom Oberverwaltungsgericht als rechtswidrig erachtet wird und damit dem Wildwuchs von Windenergieanlagen Tür und Tor geöffnet werden würde. Größere Abstände der Windräder zu den Ortschaften wären wünschenswert, sind jedoch planungsrechtlich nicht durchsetzbar.

Neben den bisherigen Windanlagen in der Ortschaft Hohehaus, die schon seit Jahren ungefähr 500 m von der Ortschaft entfernt sind, werden einige Bürgerinnen und Bürger stärker betroffen sein als andere. Wir sehen jedoch keine Lösung darin, den vorgestellten und geprüften sachlichen Flächennutzungsplan und dessen Kriterien in Frage zu stellen. Das wäre kontraproduktiv – niemand will eine unkontrollierte Bebauung der Landschaft mit Windrädern.

Wir unterstützen eine Bürgerbeteiligung und eine Beteiligung der Kommunen an den Gewinnen aus der Windkraft. In welcher Form das Geschehen kann, sollte Gegenstand einer von der Verwaltung initiierten Untersuchung sein.

Alle Parteien des demokratischen Spektrums wollen die verbindlichen Vorgaben des Pariser Klimaabkommens einhalten:
„Die Staaten setzen sich das globale Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf „deutlich unter“ zwei Grad Celsius zu begrenzen mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 Grad Celsius“.

Das wurde auch vom Bundesverfassungsgericht am 24.03.2021 (siehe Urteil) bestätigt und den Regierenden in Ihre Agenda diktiert.

Das verpflichtet auch den Rat Marienmünster zum Handeln und ohne den Ausbau der Windenergie geht es nun einmal nicht.

Das ist die in der Presse und in der Ratssitzung vom 05.10.2021 vorgestellte erste Offenlage:

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