Anschaffung von Kastenwagen mit Elektro-Antrieb findet Mehrheit im Stadtrat

In der Ratssitzung vom 12.05.2021 ist eine knappe Mehrheit des Rates dem Antrag von WGB und GRÜNEN gefolgt und hat der Anschaffung von zwei E-Kastenwagen zugestimmt.

Den Antrag finden Sie hier: https://marienmuensterris.itebo.de/bi/getfile.asp?id=9569&type=do&

Bereits in der vorherigen Ratssitzung stellte die Verwaltung einen ähnlichen Antrag für die Anschaffung, den wir zusammen mit der WGB wieder aufgegriffen haben. Siehe auch
https://www.gruene-marienmuenster.de/2021/02/28/klimaschutz-von-ratsmehrheit-abgelehnt-teil-1/

Die Verwaltung und der Bauhof sprechen sich nach intensiver Prüfung des Einsatzgebietes und der Technik ausdrücklich für die Anschaffung aus. Darüber hinaus wurde schon ein Testfahrzeug vor Ort geprüft und gefahren. Im Bereich Bauhof und Abwasserwerk, werden nur innerstädtische Ziele angefahren und keine großen Distanzen zurückgelegt. Es ist deshalb keine Ladesäuleninfrastruktur in unseren Ortschaften notwendig. Darüber hinaus werden damit keine Lasten oder etwa Anhänger bewegt. Hier erfahren Sie mehr, welche Kriterien für die Anschaffung eines Elektro-Antriebs sprechen:
https://www.man.eu/de/de/eTGE/etge.html#emobility-kompakt

Für die Funktionsfähigkeit der Hochvoltbatterie übernimmt MAN eine Garantie für 8 Jahre bzw. 160.000 km, je nachdem was eher eintritt. Für das Fahrzeug wird eine Steuerbefreiung bis zum 31.12.2030 gewährt. Danach sind 50 % der anfallenden KfZ-Steuer zu entrichten. Darüber hinaus sind die Wartungskosten erheblich geringer als bei herkömmlichen Diesel Fahrzeugen.

Wenn der UWG Antrag zur Streichung des Tagesordnungspunktes Erfolg gehabt hätte, wären Fahrzeuge mit „modernster Dieseltechnologie“ angeschafft worden. Im Vergleich damit, fällt der Wirtschaftlichkeits-vergleich gravierend pro Elektro-Antrieb aus. Insbesondere der zu erwartende Wertverlust (siehe neue Euro 7-Norm ab 2025) und die erhöhten Treibstoffkosten in den Folgejahren sprechen eindeutig für den E-Antrieb.

Ein Leasing von E-Kastenwagen wird vom Bund nicht gefördert. Wenn also die Investition in 2-3 Jahren ansteht, ist nicht sicher, ob diese Fördermöglichkeit überhaupt noch besteht. Nachhaltiger, auch aus finanzieller Sicht, ist also die Anschaffung.

Übrigens setzen auch einige andere Städte auf den E-Antrieb. Dazu gehören zum Beispiel die Städte Schieder-Schwalenberg und Steinheim.

Soweit die rein betriebswirtschaftliche Seite. Die volkswirtschaftliche Sichtweise und die Gesetze gebieten uns eine massive Einsparung (55 % bis 2030 gegenüber 1990) von CO2, um die Folgen des Klimawandels überhaupt noch beherrschbar zu gestalten. Es ist schwierig das in Zahlen auszudrücken – was kostet uns die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen? Unseres Erachtens ist das schwer in EUR oder Dollar bezifferbar.

Laut https://www.e-stations.de/elektroautos/kostenrechner hätten beide Dieselfahrzeug ca. 64 Tonnen CO2 während ihrer Laufzeit von geschätzten 12 Jahren bei einer Kilometerleistung von 10.000 km/Jahr verursacht. Das bis dahin emittierte CO2-Gewicht entspricht ungefähr dem Gewicht von 40 Mittelklasse PkW.

Die CDU/SPD Bundesregierung fördert die Anschaffung von E-Kastenwagen mit nahezu 40 % – aus gutem Grunde. Die Verantwortung gegenüber den jüngeren Generationen gebietet es uns alle Investitionen auf CO2 Einsparungen zu überprüfen. Im vorliegenden Fall rechnet es sich auch noch für die Stadtkasse.
Diesen Argumenten kann man sich eigentlich nicht verschließen.  Das hat auch ein CDU-Ratsherr erkannt und gesunden Menschenverstand vor die Parteiräson gestellt, und dem Antrag der GRÜNEN und der WGB zugestimmt.

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